Die D1-Verordnung ist eine Kombination aus verscheidenen Leistungen, bestehend aus:
Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Krankengymnastik am Gerät wie auch therapiebegleitende Maßnahmen wie Wärme oder Elektrotherapie mit Massage.
Die D1-Verordnung ist eine Kombination aus verscheidenen Leistungen, bestehend aus:
Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Krankengymnastik am Gerät wie auch therapiebegleitende Maßnahmen wie Wärme oder Elektrotherapie mit Massage.